Rückgabebelehrung / Rückgaberecht

 

Widerrufsrecht gemäß § 3 I 1 FernAbsG iVm. § 361a BGB: 

Nach der spezialgesetzlichen Regelung des § 3 I 1 FernAbsG steht dem Verbraucher bei den fraglichen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 361a BGB zu.

 

Nach § 361a II 3 BGB ist der Verbraucher vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung der Sache auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Einer Begründung des Widerrufes bedarf es gemäß § 361a I 2 BGB nicht.

 

Gemäß § 361a I 2 Hs.1 BGB beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat. Nach § 361a I 2 Hs.2 BGB genügt zur Fristwahrung auch die rechtzeitige Absendung der Sache. Hinsichtlich der Rücksendung ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht ersichtlich, dass der Verbraucher verpflichtet ist, die Sache in bestimmter Weise zurückzusenden, also auch nicht in Originalverpackung. Abweichend von § 361a BGB beginnt die Widerrufsfrist gemäß § 3 I 2 FernAbsG nicht vor Erfüllung der Informationspflichten, bei Waren nicht vor Lieferung, bei Sukzessivlieferungen nicht vor der ersten Teillieferung (die Zulässigkeit dieser Regelung ergibt sich laut Gesetzgeber aus Erwägungsgründen2) und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss. 

 

Das Widerrufsrecht besteht nach § 3 II FernAbsG nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind, die für die Rücksendung ungeeignet sind oder die schnell verderben könnten (Nr.1), bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (Nr.2), bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (Nr.3), bei Wett- und Lotteriedienstleistungen (Nr.4) und bei Versteigerungen iSd. § 156 BGB (Nr.5). 

 

Bei Nichtgefallen haben Sie ein Rückgaberecht innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Waren in unbenutztem Zustand ohne Gebrauchsspuren in der Originalverpackung befinden. 


Ihre Rücksendung melden Sie bitte vorher zur Klärung der Rücksendungsmodalitäten an, telefonisch, per Fax, Email oder schriftlich.

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Widerrufsfolgen:


Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile herauszugeben). Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Die gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.