Rückgabebelehrung / Rückgaberecht
Widerrufsrecht gemäß § 3 I 1 FernAbsG
iVm. § 361a BGB:
Nach der spezialgesetzlichen Regelung des § 3 I 1 FernAbsG steht dem Verbraucher bei den fraglichen Verträgen
ein Widerrufsrecht gemäß § 361a BGB zu.
Nach § 361a II 3 BGB ist der Verbraucher vorbehaltlich
abweichender Vorschriften zur Rücksendung der Sache auf Kosten und Gefahr des
Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu
einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich
auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten
entspricht. Einer Begründung des Widerrufes bedarf es gemäß § 361a I 2 BGB
nicht.
Gemäß § 361a I 2 Hs.1 BGB beträgt die Widerrufsfrist 1
Monat. Nach § 361a I 2 Hs.2 BGB genügt zur Fristwahrung auch die rechtzeitige
Absendung der Sache. Hinsichtlich der Rücksendung ist nach dem Gesetzeswortlaut
nicht ersichtlich, dass der Verbraucher verpflichtet ist, die Sache in
bestimmter Weise zurückzusenden, also auch nicht in Originalverpackung.
Abweichend von § 361a BGB beginnt die Widerrufsfrist gemäß § 3 I 2 FernAbsG nicht vor Erfüllung der Informationspflichten, bei
Waren nicht vor Lieferung, bei Sukzessivlieferungen nicht vor der ersten
Teillieferung (die Zulässigkeit dieser Regelung ergibt sich laut Gesetzgeber
aus Erwägungsgründen2) und bei Dienstleistungen nicht vor
Vertragsschluss.
Das Widerrufsrecht besteht nach § 3 II FernAbsG
nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
sind, die für die Rücksendung ungeeignet sind oder die schnell verderben
könnten (Nr.1), bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (Nr.2), bei
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (Nr.3), bei Wett- und
Lotteriedienstleistungen (Nr.4) und bei Versteigerungen iSd.
§ 156 BGB (Nr.5).
Bei Nichtgefallen haben Sie ein Rückgaberecht innerhalb von
einem Monat ab Rechnungsdatum. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Waren
in unbenutztem Zustand ohne Gebrauchsspuren in der Originalverpackung
befinden.
Ihre Rücksendung melden Sie bitte vorher zur Klärung der
Rücksendungsmodalitäten an, telefonisch, per Fax, Email oder schriftlich.
Kontakt / Informationen nach BGB-InfoVO
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Gerdtrud Möllmann
Widerrufsfolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile
herauszugeben). Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Die gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf
deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre,
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt.